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Punktförmige Bebauung zur östlichen Grundgrenze:
- Durchlässige Bebauung entlang der östlichen Grundgrenze
- Eigentumswohnungen sind in eigenständige Baukörper
- Anbindung an die Tiefgaragen über Stiegen und Rampen
- Private Gärten in mehr privater Lage
- Anbindung an Radwegenetz, Fußwegenetz
- Übergang von östlicher privat genutzter Bebauung zu Mietwohnbauten über zentrale Freibereiche
- Einbindung in die gesamte Wohnbebauung durch die zentral liegenden Aktivitätszonen, Grünzonen, Spielplätze etc.
- Mitnutzung von angebotenen Möglichkeiten der Gesamtsiedlung