Städtebauliches Konzept:
DAS GRUNDKONZEPT:
Zwei sich unterscheidende Bebauungsformen mit zentraler grüner Lunge:
- - Geschlossene Bebauung entlang der „Wand“
- - Punktförmige Bebauung zur östlichen Grundgrenze
Dadurch werden vier wesentliche Ziele erreicht:
- - Abgrenzung und Schutz zu westlichem Gewerbeareal
- - Öffnung zur östlichen niederen Wohnbebauung (Einfamilienhäuser, etc)
- -Zentraler Freibereich mit räumlich begrenzten Wohnhöfen, Grüninseln und Zonen für Gemeinschaft und Aktivitäten
- -Kein motorisiertes Verkehrsauskommen in der Siedlung
Geschlossene Bebauung entlang der „Wand“:
- Lärmschutz und Sichtschutz zur „Wand“
- Grundstruktur durch Kammbauten für „Zentralen Freibereich“
- Gestaltung der „Wand“ als intensive vertikale Begrünung als Begleitung der Erschließungswege und der Innenhöfe mit der Option der Verglasung oberhalb der 9,0m Höhenkante.
- Verbindung der Innenhöfe über teilweise offenes EG der Kammbauten. Barrierefrei über Rampen, für Fuß- und Radwege, Zugang zu den Liften
- Nur drei Stiegenhäuser und Lifte für die westlichen Wohnbauten
- Einfache Tiefgaragenerschließung durch geringe Absenkung. Lage im leicht abgesenkten EG und einem halbgeschossig versetzten EG+
- Überplattung der Tiefgarage mit Ausformung des Geländes als Hügel Dadurch Verbesserung der Lage der Wohnungen mit Ausgang in den Garten im 1. Obergeschoss optimalem Lichteinfall
Punktförmige Bebauung zur östlichen Grundgrenze:
- Durchlässige Bebauung entlang der östlichen Grundgrenze
- Eigentumswohnungen sind in eigenständige Baukörper
- Anbindung an die Tiefgaragen über Stiegen und Rampen
- Private Gärten in mehr privater Lage
- Anbindung an Radwegenetz, Fußwegenetz
- Übergang von östlicher privat genutzter Bebauung zu Mietwohnbauten über zentrale Freibereiche
- Einbindung in die gesamte Wohnbebauung durch die zentral liegenden Aktivitätszonen, Grünzonen, Spielplätze etc.
- Mitnutzung von angebotenen Möglichkeiten der Gesamtsiedlung