Proyer&Proyer

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Die Geländekante, welche das vorhandene Gefälle des Strassenraums in eine für Rollstühle und Kinderwägen bequem überwindbare maximale Neigung von sechs Prozent mäßigt, wird zur Abgrenzung der einzelnen Platzräume herangezogen. Die von der oberen zur unteren Ebene führenden Stiegenanlagen markieren deutlich die Bereiche, innerhalb welcher Fußgänger die Autoflächen queren. Sie sind, wie alle den Fußgängern vorbehaltenen Flächen, mit Granitplatten ebenflächig gestaltet und signalisieren damit deutlich den Vorrang für die Schwächeren. Der motorisierte Verkehr wird mitsamt den Autoabstellflächen auf die Mitte der Strasse beschränkt, sodass genügend Platz zum Flanieren entlang der Randbebauung bleibt.

Die insgesamt unaufdringliche Formensprach in der Architektur und ihr bewusster Verzicht auf eine Übermöblierung des Platzes soll die logische Konsequenz einer Maßnahme sein, die über das Schönen von Oberflächen geht. RR