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Die Grundstücke sind insgesamt 7 Parzellen, von denen 2+2 jeweils gekuppelt zu verbauen sind (Baukörper A+B; C+D). Die weiteren drei Parzellen sind ebenfalls gekuppelt zu verbauen und bilden den größeren zusammenhängenden Baukörper (E+F+G+H). Alle Gebäude sind vom Erdgeschoss mit Wohnstraße bzw. der Tiefgarage zugänglich. Der Bebauungsplan schreibt eine max. zweigeschossige Bebauung vor, jedoch sind einzelne Bereiche nur eingeschossig zugelassen. Durch die optimale Ausnutzung des Geländes wurde eine bestmögliche Ausnutzung der Geschossflächenzahl erzielt. Alle Wohnungen bis auf die im Untergeschoss, sind durchgängig zu belüften. Im Erdgeschoss sind auf einer Seite Loggien, auf anderen Seiten Vorgärten. Die im 1. Obergeschoss liegenden Wohnungen haben auf dieser Ebene einen großzügigen und sonnigen Dachgarten. Die links und rechts flankierenden Eckbereiche des Gebäudes sind zweigeschossig ohne Zählung des Untergeschosses. Im Baukörper E bis H haben auch die mittig liegenden Wohnungen einen Dachgarten.